Codex Hammurabi
(König Hammurabi I. 1728 - 1686 v. Chr.)
Als früher Gesetzestext, eingraviert auf der Diorit-Stele des Neuerers und Gesetzgebers König Hammurabi I. (1728-1686 v. Chr.), ist er allgemein bekannt. Daß der Codex Hammurabi auch wichtiger Quellentext für Medizinhistoriker ist, weiß kaum jemand. Was alles in seinen Paragraphen geregelt ist! Die bis ins Einzelne festgelegten Taxen der im Erfolgsfalle fälligen Arzthonorare etwa: „Gesetzt, ein Arzt hat an jemandem einen schweren Eingriff mittels des bronzenen Messers vorgenommen und dadurch den Betreffenden geheilt oder er hat den Star mittels des bronzenen Messers geöffnet und dadurch das Auge geheilt, so darf er 10 Säckel Silber nehmen.“ Fürstlich, wenn man bedenkt, daß dafür ein Handwerker fast ein Jahr lang schuften mußte. Die Kehrseite: „Wenn aber ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und ihn tötet oder jemandem eine Geschwulst mit dem Messer eröffnet und ihm dabei das Auge zerstört, so soll man ihm die Hände abhauen.“
Nach Schadewaldt/Binet u. a.: Kunst und Medizin, 1967.